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BVerG-Klage gegen die Finanzierung des „EU-Corona-Wiederaufbaufonds“

Berlin, 27.07.2022 – Der Bundesvorsitzende der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), Jürgen Joost, hat die zweitägige Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Zustimmung des Bundestages zum Corona-Wiederaufbaufonds zum Anlass einer harten Kritik an den politikbestimmenden Parteien im Bundestag genommen. Gleichzeitig hat er gefordert, das Verfassungsgericht gegen Versuche der politischen Einflussnahme zu schützen und dazu das Berufungsverfahren zu reformieren.

Jürgen Joost in seiner Stellungnahme:

„Kurzsichtige und selbstherrliche Politiker, die meinen, dass sie die Verfasstheit der Europäischen Union nach Belieben und tagespolitischer Aktualität verbiegen können, graben am Fundament der EU.

Dies gilt für alle Entscheidungen, die die Bestimmungen des EU-Vertrages aushebeln, umgehen oder einfach rabiat brechen.

Zwei entscheidende Festlegungen des EU-Vertrages sind:

Die Europäische Union darf keine eigenen Schulden aufnehmen

Kein Mitgliedsland haftet für die Schulden anderer Mitgliedsländer

Zusammen mit den Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrages mit den Verschuldungsgrenzen der Euro-Staaten bilden sie das Fundament einer halbwegs soliden Haushaltspolitik und sichern gleichzeitig die Hoheit der Parlamente über ihre nationalen Haushalte.

Der Bundestag hat in einer Hals-über-Kopf-Aktion den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds durchgewinkt, der exakt diesen beiden Prinzipien und damit auch den EU-Vertrag bricht.

Diese Entscheidung war verantwortungslos. Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies selbst als ‚Weg in die Fiskalunion‘ begrüßt. Fiskalunion heißt nichts anderes als Schuldenunion. Damit haben sich Scholz wie auch die große Mehrheit des deutschen Bundestages klar gegen die Interessen Deutschlands und der deutschen Steuerzahler gestellt. Die dafür verantwortlichen Parteien sind CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP. Diese Parteien untergraben gemeinschaftlich und wiederkehrend das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik, in die Gültigkeit von Verträgen und in die Solidität der Europäischen Union. Diese wird durch die Schuldenunion in eine Richtung getrieben, die am Ende die Existenz der gesamten EU gefährdet und aufs Spiel setzt.

Dabei spielt es fast schon keine Rolle mehr, dass der Name „Corona-Wiederaufbaufonds“ in erster Linie eine Täuschung der Öffentlichkeit darstellt, weil er überwiegend zur Finanzierung von Maßnahmen dient, die mit Corona wenig oder nichts zu tun haben.

Tatsächlich handelt es sich um ein Instrument, um die Stabilitätskriterien auszuhebeln und einzelnen Mitgliedsstaaten Gelder zu verschaffen, die sie niemals am Kapitalmarkt aufnehmen dürften und könnten.

200 Milliarden aus dem Paket von ursprünglich 750 Milliarden Euro fließen an Italien, das statt der erlaubten 60 Prozent mit 150 Prozent seiner Wirtschaftsleistung verschuldet ist. Nach Deutschland, das von allen Mitgliedsstaaten am stärksten haftet, fließen ganze 28 Milliarden Euro.

Die Corona-Krise ist also lediglich als Anlass politisch missbraucht worden, um vertragswidrige Gemeinschaftsschulden in der EU durchzusetzen. Dass dies ein einmaliger Fall bleiben wird, wie die Bundesregierung beteuert, entspricht politischen Wirklichkeit: Ist der Tabubruch erst einmal begangen, dann ist die Schwelle, in der nächsten Krise genauso zu agieren, äußerst gering. Auf einmal gilt der Vertragsbruch als Präzedenzfall, der weitere „Ausnahmen“ legitimiert.

Es ist das Verdienst unseres Parteigründers Bernd Lucke, dass er diese Rechtsfrage vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Vertragsverletzung eindeutig benennt und das Handeln des Bundestages als unzulässig verwirft, wäre sachgerecht. Leider erleben wir immer häufiger angeblich ‚salomonische‘ Urteile des Gerichtes, die nicht alleine die Rechtslage, sondern auch Auswirkungen auf das bestehende politische Machtgefüge berücksichtigen. Die spannende Frage bleibt, wie losgelöst von politischen Zwängen das Gericht urteilen wird. Im Ergebnis unbefriedigend, aber immerhin ein wichtiger Teilerfolg wäre es bereits, wenn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zumindest Wiederholungen und zukünftigen Rechtsbeugungen und Vertragsbrüchen einen Riegel vorschiebt.

Der LKR ist die Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde treten wir für eine Reform des Berufungsverfahrens für Verfassungsrichter ein, das die bisherige Praxis des Ausdealens zwischen den größten Bundestagsfraktionen unterbindet und die Berufung zukünftiger Richter nach klaren Auswahlkriterien durch das Gericht selbst beinhaltet.“

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