Sie sind hier:
Bayern » Wie aus einem Wolf ein Bürokratiemonster wird

Wie aus einem Wolf ein Bürokratiemonster wird

Das Drama um die Erlaubnis zum Abschuss der Problemwölfin Gloria

Der Wolf in Deutschland

In Deutschland wurde eine Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) gegründet, die die Daten aus den Ländern über den Wolf zusammenführt und bewertet. In ganz Deutschland lebten nach den aktuellen Angaben der DBBW im Monitoringjahr 2022/2023 insgesamt 184 bestätigte Rudel, 47 Paare und 22 territoriale Einzeltiere. Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoringjahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1.339 Wolfsindividuen nachgewiesen. 

Mit der Anzahl der Wölfe im dichtbesiedelten Deutschland steigen die Probleme. Trotz kostenintensiver, vom Steuerzahler getragener Schutzvorrichtungen für Weidetiere werden regelmäßig Tiere gerissen. Bilder von durch Wölfe verursachte Tötungen und grausame Verletzungen von Pferden, Rindern und vor allem Schafen kursieren in den Medien. Die Aufruhr in den betroffenen Regionen nimmt zu. Sie findet unter anderem Ausdruck in Wut und Hilflosigkeit der Betroffenen ausdrückenden Plakaten, wie beispielsweise: „Bewaffnet die Schafe“

Die Problemwölfin Gloria

Die Wölfin Gloria lebt mit ihren Artgenossen im Kreis Wesel im Niederrhein. Seit 2018 bis Mitte November diesen Jahres hat Gloria laut dem Kreis Wesel nachweislich mehr als 160 Nutztiere wie Schafe und Ponys getötet, bei 17 Rissen wird es vermutet. Dabei habe Gloria in mehreren Fällen sogar einen empfohlenen Schutz gegen Wölfe wie Elektronetze überwunden. Nachdem die Wölfin für längere Zeit unauffällig geblieben war, waren dem Tier allein im Zeitraum vom 27. September bis 24. Oktober 2023 laut Pressemeldungen sechs Vorfälle nachgewiesen worden.

Das Drama um die Abschlusserlaubnis

Man sollte als unbefangener Bürger denken, dass bei dem geschilderten Befund die waidgerechte Bejagung zumindest dieses Wolfes kein Problem darstellen kann. Immerhin geht es nicht um den letzten Wolf seiner Art in Deutschland; die Ausgangslage ist also nicht annähernd vergleichbar mit der des berühmten „Problembären Bruno“, der nach langem hin und her im Jahr 2006 erlegt wurde und seitdem im Münchner Museum Mensch und Natur zu besichtigen ist. Dem ist aber nicht so: Einer angemessenen Lösung des Problems steht das europäische und deutsche Umwelt- und Naturschutzrecht entgegen; dieses löst die Metamorphose vom Wolf zum Bürokratiemonster aus.

Nachdem ein Schäfer im Jahr 2021 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf scheiterte, einen Abschuss der Wölfin zu erreichen, wurde nach langwierigen und aufwändigen Untersuchungen und Diskussionen vom Kreis Wesel im Dezember 2023 die befristete Erlaubnis zum Abschuss der Wölfin erteilt. Damit hat das Drama aber noch lange nicht sein Ende gefunden. Die Umweltorganisationen BUND NRW und „die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ haben gegen die Abschussgenehmigung das Verwaltungsgericht Düsseldorf angerufen. Vorläufiges Ergebnis: Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung der Abschussgenehmigung angeordnet. Unabhängig davon, wie das Verwaltungsgericht letztendlich entscheiden wird: Den Beteiligten steht die Möglichkeit offen, gegen das sie belastende Judikat der ersten Instanz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.

Angesichts dessen fragt man sich: Wie viele weitere Weidetiere wird Gloria wohl noch gerissen haben, bis das juristische Tauziehen beendet ist?

Das europäische Recht als Verursacher des Abschussdramas

Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und auch das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) stellen den Wolf europaweit unter strengen Schutz. Dies führte dazu, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 lokalen Behörden in Finnland untersagte, Abschüsse von Wölfen zu gestatten, die damit begründet wurden, die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung zu steigern und die Wilderei auf Wölfe einzudämmern. Der EuGH führte in seiner Entscheidung aus, dass eine Bejagung des Wolfs in bestimmten Fällen zwar zulässig sei, setzte dabei aber einen strengen Beurteilungsmaßstab für die prüfende Behörde fest. Danach muss das Ziel der Entnahme des Tieres klar und deutlich festgelegt sein und anhand wissenschaftlich fundierter Daten nachgewiesen sein, dass die Ausnahme zur Erreichung des Ziels geeignet ist. Weiter darf es zur Entnahme keine umsetzbare Alternativlösung geben. Wesentlich ist auch, dass der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in dessen natürlichem Lebensraum nicht gefährdet wird. 

Ganz wesentlich erschwert wird die populationsgerechte Bejagung des Wolfes dadurch, dass europaweit ein weitgehendes Verbandsklagerecht eingerichtet worden ist. Umweltverbände jeder Art haben die Möglichkeit, gegen naturschatzrelevante Eingriffe gerichtlich vorzugehen – ob es der Wolf, der Feldhamster oder die Spitzmaus ist: Die Verbände sind aktiv, um ihre Interessen, die beileibe nicht mit denen der betroffenen Bürger übereinstimmen müssen, vor Gericht durchzusetzen. Und auch hier steht der EuGH ihnen zur Seite, der festgestellt hat, dass aufgrund der UVP-Richtlinie (85/337/EWG) und insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie (2003/35/EG) für Umweltverbände auch dann Zugang zu rechtlichen Schritten gegen die Verletzung einer Vorschrift bestehen muss, wenn das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt.

Wir Bürger meinen: Das europäische Umwelt- und Naturschutzrecht muss dringend reformiert werden

Das Drama um die Wölfin Gloria führt uns vor Augen, zu welchen absurden Aufwänden die gegenwärtige Rechtslage führt. Die Frage, ob ein (einziger) Wolf von 1.339 in Deutschland lebenden Artgenossen der Population entnommen werden darf, führt zu einem Ressourcenverbrauch in der Verwaltung und Justiz, der in keinem Verhältnis zum Anlass steht. 

Daher muss das europäische Naturschutzrecht wieder stärker regionalisiert werden. Es kann nicht sein, dass der EuGH örtlichen Behörden, die die Verhältnisse vor Ort am besten kennen, vorschreiben kann, ob und ggf. in welchem Umfang Wölfe bejagt werden dürfen! Es darf auch nicht sein, dass Umweltverbände, die nichts anderes als Lobbyeinrichtungen sind, die Möglichkeit haben, gegen jede Maßnahme von Behörden mit Umweltrelevanz gerichtlich vorzugehen. 

Wir Bürger: Für einen Natur- und Umweltschutz, der die Menschen mitnimmt

Wir Bürger treten für einen Natur- und Umweltschutz ein, der nicht von einer rückwärtsgewandten Ideologie bestimmt wird, sondern von einer realistischen Einschätzung der regionalen ökologischen Verhältnisse. Dazu gehört es, nicht nur die wildlebenden Tiere im Fokus zu haben, sondern auch die Weidetiere, welche ebenfalls Teil der Fauna sind. Daher steht es für uns außer Frage, dass der Wolf im dichtbesiedelten Deutschland bejagt werden muss, um übermäßige Schäden und Gefährdungen für Mensch und Tier abzuwenden. Hierfür bietet das heimische Jagdrecht eine passende rechtliche Grundlage. 

In Anbetracht der schlechten Haushalts- und Wirtschaftslage und der gewaltigen Aufgaben, die Deutschland bewältigen muss, um Sicherheit, Freiheit und Wohlstand auch in Zukunft sicherzustellen, darf der Umwelt- und Naturschutz nicht völlig überhöht und zum Bremsschuh für die gedeihliche Entwicklung unseres Landes werden. Ohne eine produktive Landwirtschaft und eine sich dynamisch entwickelnde Wirtschaft werden wir uns im Übrigen auch keinen kostenintensiven Umweltschutz auf Dauer leisten können. 

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email
Sie möchten etwas tun? Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung!
Aktuelle Beiträge im Blog
Weitere wichtige Links